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Fake-Rabatte erkennen: UVP, Streichpreis und die 30-Tage-Regel

Rote Prozentzahlen, durchgestrichene Preise, ein Countdown: Kaum etwas verkauft so gut wie ein Rabatt. Ob er echt ist, verrät nicht die Zahl auf dem Etikett, sondern der Vergleichspreis dahinter. So durchschaust du die gängigsten Tricks.

Pirate Deals Redaktion Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit
Titelbild: Fake-Rabatte erkennen: UVP, Streichpreis und die 30-Tage-Regel

Kurz gesagt

  • Wirbt ein Händler mit einer Preissenkung, muss er seit Mai 2022 den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nennen (§ 11 PAngV). Der EuGH hat 2024 klargestellt: Der Rabatt muss sich darauf beziehen.
  • Vergleiche mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) sind trotzdem erlaubt – und der häufigste Grund für riesige Prozentzahlen.
  • Den echten Wert eines Deals zeigt der Preisverlauf. Amazon blendet ihn inzwischen bei vielen Produkten direkt unter dem Preis ein.

Drei Preise, die du kennen musst

Auf fast jeder Produktseite stehen mehrere Preise nebeneinander. Wer sie verwechselt, hält jedes zweite Angebot für ein Schnäppchen.

Preis Was er bedeutet Aussagekraft
UVP Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers Gering – oft verlangt das kaum ein Händler
Vorheriger Preis / Streichpreis Was der Händler vorher verlangt hat, bei Rabatten mindestens der Tiefstpreis der letzten 30 Tage Mittel – zeigt nur die jüngste Vergangenheit
Preisverlauf Wie sich der Preis über Wochen und Monate entwickelt hat Hoch – zeigt, ob der Preis wirklich niedrig ist

Ein Beispiel: Kopfhörer mit einer UVP von 349 € kosten seit Monaten zwischen 199 und 229 €. Jetzt stehen sie für 189 € im Angebot, beworben mit „–46 %“. Gegenüber der UVP stimmt das. Gegenüber dem tatsächlichen Marktpreis sind es knapp fünf Prozent. Ein ordentlicher Preis, aber kein Knaller.

Die 30-Tage-Regel: Was Händler angeben müssen

Seit dem 28. Mai 2022 gilt in Deutschland § 11 der Preisangabenverordnung. Wer eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung angeben. Die Regel soll verhindern, dass Händler Preise kurz vor einer Aktion anheben, um sie dann scheinbar stark zu senken.

Der Europäische Gerichtshof hat das im September 2024 verschärft (Urteil vom 26. September 2024, C-330/23, Aldi Süd): Eine beworbene Preissenkung – egal ob als Prozentzahl oder mit Formulierungen wie „Preis-Highlight“ – muss sich auf diesen 30-Tage-Tiefstpreis beziehen. Es reicht also nicht, ihn irgendwo klein zu nennen und groß mit einem anderen Vergleichspreis zu werben.

Wichtig: Die Regel betrifft den eigenen früheren Preis des Händlers. Vergleiche mit der UVP fallen nicht darunter. Genau deshalb siehst du bei vielen Angeboten weiterhin beeindruckende Prozentzahlen, die sich auf eine Preisempfehlung beziehen, die niemand bezahlt.

So nutzt du den Preisverlauf

Direkt bei Amazon: Seit dem Sommer 2026 blendet Amazon bei vielen Produkten unter dem Preis einen Knopf „Preisverlauf“ ein. Ein Tipp darauf öffnet den KI-Assistenten Rufus mit einer Preiskurve für 30 Tage, drei Monate oder ein Jahr. Noch hat nicht jedes Produkt diese Funktion, und Rufus beantwortet die Frage manchmal erst, wenn du gezielt danach fragst.

Externe Preisverlauf-Dienste: Dienste wie Keepa oder camelcamelcamel zeichnen Amazon-Preise seit Jahren auf. Sie zeigen auch, wie oft ein Produkt schon so günstig war – ein Preis, der jeden Monat für ein paar Tage auftaucht, ist kein Grund zur Eile.

Preisvergleich: Preissuchmaschinen wie idealo oder Geizhals zeigen, was andere Shops verlangen. Ist Amazon nicht der günstigste Anbieter, ist der „Deal“ vielleicht keiner.

Typische Tricks, auf die du achten solltest

  • Preis hoch, dann runter: Manche Anbieter heben Preise kurz vor großen Aktionstagen an und senken sie dann wieder. Der Preisverlauf deckt das sofort auf.
  • UVP als Anker: Die durchgestrichene UVP ist oft ein Preis, den es im Handel nie gab.
  • Bundles und Sets: „Sparset“ klingt gut, kann aber teurer sein als die Einzelteile.
  • Countdown-Druck: Ein ablaufender Zähler sagt nichts über den Preis. Er soll dich nur zur schnellen Entscheidung drängen.
  • Coupon auf Mondpreis: Ein Coupon über 30 Prozent ist nichts wert, wenn der Ausgangspreis vorher um 40 Prozent angehoben wurde.
  • Varianten mit anderem Preis: Der beworbene Preis gilt manchmal nur für eine Farbe oder Größe.

Faustregeln für echte Deals

  1. Vergleiche mit dem Drei-Monats-Tief, nicht mit der UVP. Liegt der aktuelle Preis auf oder unter diesem Tief, ist das Angebot gut.
  2. Prüfe den Endpreis im Warenkorb – erst dort sind Coupons, Versand und Pfand eingerechnet.
  3. Rechne in Euro, nicht in Prozent. „–20 %“ auf einen Kaffeevollautomaten sind mehr Geld als „–70 %“ auf ein Ladekabel.
  4. Kaufe nur, was du ohnehin gekauft hättest. Der beste Rabatt ist der auf etwas, das du wirklich brauchst.

Bei echten Preisfehlern brauchst du übrigens keinen Preisverlauf: Wenn ein Fernseher plötzlich 79 statt 799 € kostet, sieht man das auf den ersten Blick. Was dann rechtlich gilt, erklären wir in Amazon-Preisfehler: Muss der Händler liefern?.

Häufige Fragen

Was bedeutet UVP?

UVP steht für unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Händler dürfen sie unterbieten, und oft verkauft kaum jemand zur UVP. Ein Rabatt gegenüber der UVP sagt deshalb wenig darüber aus, wie günstig ein Angebot wirklich ist.

Muss Amazon den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzeigen?

Wenn ein Händler eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss er nach § 11 der Preisangabenverordnung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Für Vergleiche mit der UVP gilt diese Pflicht nicht. Auf Amazon siehst du deshalb mal den einen, mal den anderen Vergleichspreis.

Wie finde ich den Preisverlauf bei Amazon?

Bei vielen Produkten steht unter dem Preis ein Knopf „Preisverlauf“. Er öffnet Amazons Assistenten Rufus, der den Preis der letzten 30 Tage, drei Monate oder eines Jahres als Kurve zeigt. Alternativ helfen externe Preisverlauf-Dienste und Preisvergleichsseiten.

Pirate Deals Redaktion

Wir suchen jeden Tag nach Amazon-Preisfehlern, Coupons und echten Schnäppchen und erklären hier, wie du sie richtig nutzt. Verantwortlich: Pirate Deals GmbH, Berlin (Impressum).